
9. Oktober 2024
Verlängerung der Investitionsfristen für steuerliche Sonderabschreibungen
Die Bundesregierung hat die Investitionsfristen für steuerliche Sonderabschreibungen bis Ende 2025 verlängert. Unternehmen, die geplante Investitionen pandemiebedingt verschoben haben, können so weiterhin von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Die Verlängerung betrifft unter anderem die Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Firmen sollten die Möglichkeit prüfen, Investitionen in den kommenden Jahren steuerlich begünstigt umzusetzen.