Zur Anrechnung von EU-Familienleistungen auf deutsches Kindergeld
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld auch dann in Höhe des Anspruchs auf vergleichbare Familienleistungen im EU-Ausland zu mindern sein kann, wenn die im Ausland vorgesehene Leistungen gar nicht beantragt wurde.
Donnerstag, 29. April 2021