EuGH bejaht Vorsteuerabzug beim Betrieb einer privaten, aber netzgeführten Photovoltaikanlage
Der Betrieb einer privaten, aber netzgeführten Photovoltaikanlage kann zum Abzug der entrichteten Vorsteuer berechtigen. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 20. Juni 2013 in Luxemburg. Das Abzugsrecht setzt u. a. voraus, dass die Anlage zur Erzielung nachhaltiger Einnahmen betrieben wird. Diese muss allerdings nicht an eine Gewinnerzielungsabsicht geknüpft sein.
Donnerstag, 20. Juni 2013