Verluste eines Hobbyautors nicht steuerlich absetzbar
Verluste, die ein Hobbyautor wegen der Veröffentlichung eines Buches mit Kurzgeschichten erzielt, sind steuerlich nicht anzuerkennen. Ein selbstständiger Logopäde machte Aufwendungen für seine Autorentätigkeit geltend, u.a. Publikationskosten, Fahrtkosten, Kosten für ein Arbeitszimmer und die Geschäftsausstattung, insgesamt rund 11.000 Euro.
Dienstag, 8. Oktober 2013