Firmenjubiläumsfeier: Kosten für hochwertige Tombolapreise keine Betriebsausgaben
Die Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge, die bei einer Firmenjubiläumsfeier verlost werden, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Teilnehmerkreis so überschaubar ist, dass der Wert der Gewinnchance je Teilnehmer über 35 Euro liegt. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Montag, 23. Dezember 2013