Kein voller Vorsteuerabzug bei Leistungserbringung auch gegenüber dem nichtunternehmerischen Ehegatten
Einem Unternehmer, dessen nichtunternehmerisch tätiger Ehegatte mit im Pachtvertrag der Geschäftsräume und auf den Rechnungen über die Anpachtung steht, ist nur der hälftige Vorsteuerabzug zu gewähren - auch wenn er die Pacht alleine gezahlt hat. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf im Dezember 2013.
Dienstag, 4. Februar 2014