Kein Teilabzug privater Gebäudekosten aufgrund Photovoltaikanlage
Die Kosten eines privaten, nicht zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes lassen sich auch dann nicht steuerlich abziehen, wenn auf dem Dach eine Solaranlage betrieben wird. Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind für Steuerbürger, die auf ihrem privaten Wohnhaus eine Solaranlage betreiben, nur auf den ersten Blick ungünstig.
Donnerstag, 20. März 2014