Antrag auf Teileinkünfteverfahren muss mit Steuererklärung gestellt werden
Wer private Beteiligungserträge erzielt, muss den Antrag, das Teileinkünfteverfahren anstelle des Abgeltungssteuersatzes anzuwenden, spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung stellen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Donnerstag, 18. September 2014