Neuregelungen 2015 bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Ab dem 1. Januar 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 Prozent (bisher 15,5 Prozent). Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte (7,3 Prozent). An die Stelle des bisherigen Sonderbeitrags von 0,9 Prozentpunkten tritt ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag des Mitglieds.
Dienstag, 16. Dezember 2014