Kassensystem-Hersteller haften persönlich für hinterzogene Steuern von Kunden
In einem Eilverfahren hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt, für die Steuern haftet, die ein Kunde hinterzogen hat in diesem Fall rund 1,6 Mio. Euro.
Dienstag, 10. Februar 2015