Freiberufliche Einkünfte der Betreiberin einer Kindertagesstätte
Zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören auch die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Ob dies auch auf die Betreiberin einer Kindertagesstätte zutrifft, hatte das Finanzgericht (FG) Hamburg zu entscheiden.
Donnerstag, 2. April 2015