Kosten eines Rohbaus sind in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn vereinbart wurde, dass der Erwerber das Grundstück in bebautem Zustand erhält. Wie verhält es sich, wenn weitere Baukosten durch Ausbauarbeiten anfallen, die aber vom Grundstückskäufer bei Dritten in Auftrag gegeben worden sind?
Mittwoch, 20. Mai 2015