Kindergeld: Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Antragsteller in einer Kindergeldsache, der sich gegen eine mit der behördlichen Einspruchsentscheidung verbundene Kostenentscheidung zur Wehr setzen möchte, unmittelbar Klage beim Finanzgericht erheben muss.
Mittwoch, 12. August 2015