Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für ein Familienheim trotz verzögerter Selbstnutzung?
Kinder des Erblassers können ein vom Erblasser zu Wohnzwecken genutztes Familienheim steuerfrei erwerben, wenn sie innerhalb angemessener Zeit nach dem Erbfall die Absicht fassen, das Familienheim selbst für eigene Wohnzwecke zu nutzen, und diese Absicht durch den Einzug auch tatsächlich umsetzen.
Mittwoch, 9. September 2015