Geburtstagsfeier eines GmbH-Geschäftsführers steuerlich absetzbar?
Mit Urteil vom 12. November 2015 hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, als Werbungskosten abziehbar sind. Bis zur endgültigen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof erkennen die Finanzämter die Kosten für eine Geburtstagsfeier vorerst weiterhin nicht als Werbungskosten an, teilte das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz mit.
Dienstag, 15. Dezember 2015