Betreutes Wohnen: Notrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für ein Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des 'Betreuten Wohnens' Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, als haushaltsnahe Dienstleistungen die Einkommensteuer ermäßigen können.
Dienstag, 2. Februar 2016