Gebäudesanierung: Anschaffungsnahe Herstellungskosten anstelle Sofortabzug
Wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung eines Gebäudes neben sonstigen Sanierungsmaßnahmen reine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden, zählen diese Aufwendungen zu den sog. anschaffungsnahen Herstellungskosten, so dass insoweit kein sofortiger Werbungskostenabzug möglich ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Donnerstag, 29. September 2016