Leiharbeitnehmer dürfen Dienstreisekosten abziehen
Bislang war die Frage offen, ob der Betrieb, in den Leiharbeitnehmer eingesetzt werden, ihre erste Tätigkeitsstätte darstellt oder nicht. Davon hängt in entscheidender Weise die Höhe ihres Fahrtkostenabzugs ab. Das Niedersächsische Finanzgericht sorgte jetzt für Klarheit - und beließ den Leiharbeitnehmern die umfangreicheren Abzugsmöglichkeiten nach Dienstreisekostengrundsätzen.
Dienstag, 31. Januar 2017