Leibliche Kinder zahlen immer ermäßigte Schenkungsteuer
Die tatsächliche Abstammung zählt bei der Bemessung der Schenkungsteuer, urteilte das Hessische Finanzgericht (FG). Beschenken Väter ihre Kinder, gilt der persönliche Freibetrag von 400.000 Euro daher auch dann, wenn diese zwar biologischer, nicht aber rechtlicher Vater sind.
Donnerstag, 16. März 2017