Kapitalgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen
Wird ein Gesellschafter im Insolvenzverfahren als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen, führt dies entgegen einer langjährigen Rechtsprechung nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.
Mittwoch, 27. September 2017