Zur Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen
Die Frage, ob ein Zinssatz von 0,5 Prozent für jeden Monat (6 Prozent pro Jahr), wie ihn das Finanzamt bei Steuernachforderungen zugrunde legt, in der heutigen Zeit noch angemessen ist, beschäftigt die Finanzgerichte immer wieder. Nunmehr liegt eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) dazu vor.
Mittwoch, 28. Februar 2018