Kommunen haben grundsätzlich das Recht auf Teilnahme an Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden. Das stellte das Finanzgericht Düsseldorf jetzt klar. Die Entscheidung hat für die Betriebsprüfungspraxis große Bedeutung, da die Städte vermehrt dazu übergegangen sind, sogenannte Gewerbesteuerprüfer einzuschalten.
Mittwoch, 18. April 2018