Verminderter Sonderausgabenabzug bei Prämiengewährung durch gesetzliche Krankenkassen
Erhält ein Steuerpflichtiger von seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Prämie, die auf einem Wahltarif beruht, mindern sich nach einem aktuellen Urteil die als Sonderausgaben abziehbaren Versicherungsbeiträge. Zu unterscheiden ist dabei die hier beurteilte Prämie von Bonusleistungen.
Donnerstag, 6. September 2018