Verfassungsrechtliche Zweifel an der Abzinsung von Verbindlichkeiten mit 5,5 Prozent
Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat wegen verfassungsrechtlicher Zweifel vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abzinsung von Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent gewährt. Die steuerlichen Zinssätze sind aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase schon länger in der Kritik.
Mittwoch, 10. April 2019