Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern: Kein Vertrauensschutz durch frühere Rechtsprechung
Kann rückwirkenden Beitragsforderungen entgegengehalten werden, man habe darauf vertraut, dass im Hinblick auf die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen kein Beschäftigungsverhältnis vorliege und auch frühere Betriebsprüfungen beanstandungsfrei verlaufen seien? Über diese Frage hat das Bundessozialgericht am 19. September 2019 verhandelt.
Freitag, 20. September 2019