Werbung auf Arbeitnehmer-Fahrzeugen als Arbeitslohn
Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Donnerstag, 6. Februar 2020