Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.
Donnerstag, 19. März 2020