Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls als Werbungskosten abziehbar
Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) als Werbungskosten abziehen.
Donnerstag, 16. April 2020