Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Antragstellung erfolgt über Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buchprüfer*innen.
Mittwoch, 15. Juli 2020