Künstliche Befruchtung einer alleinstehenden Frau abzugsfähig
Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau können zu außergewöhnlichen Belastungen führen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Frau verheiratet ist oder in einer festen Beziehung lebt. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Dienstag, 18. August 2020