Arbeitgeber zahlt "Knöllchen"? Arbeitslohn?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer führt, der die Ordnungswidrigkeit (Parkverstoß) begangen hat. Es muss allerdings noch geprüft werden, ob dies aufgrund Regressanspruchs der Fall ist.
Donnerstag, 29. Oktober 2020