Neuregelung der Maklerprovision tritt in Kraft
Die Praxis, dass Käufer vollständig oder zum überwiegenden Teil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler nur vom Verkäufer bestellt wurde, wird beendet. Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen. Das Gesetz wird am 23. Dezember 2020 in Kraft treten.
Donnerstag, 3. Dezember 2020