Kein Rechtsschutzbedürfnis bei geringem Streitwert
Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, mit dem die Verfassungswidrigkeit eines Säumniszuschlags in Höhe von 4,50 € geltend gemacht wird, kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.
Donnerstag, 16. Juni 2022