Gerne beraten wir unsere Mandanten aus dem In- und Ausland zu den steuerlichen Folgen ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten. Dabei arbeiten wir eng mit unseren ausländischen Kooperationspartnern, schwerpunktmäßig in Belgien und den Niederlanden zusammen.
- Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten
- Ausländische Tochtergesellschaften
- Ausländische Betriebsstätten
- Funktionsverlagerungen ins Ausland
- Übertragung von Vermögen
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerentsendung
- Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland
- EU-Vorsteuer-Vergütungsverfahren
- Internationaler Warenverkehr