News_672506574
9. Oktober 2024

Erweiterte Fördermöglichkeiten für energetische Gebäudesanierungen

Ab dem 1. Oktober 2024 wurden die steuerlichen Anreize für energetische Gebäudesanierungen ausgeweitet. Für bestimmte Sanierungsmaßnahmen, wie die Erneuerung von Heizungsanlagen und die Dämmung von Gebäuden, können nun höhere Steuerabzugsbeträge geltend gemacht werden. Die maximale steuerliche Förderung steigt auf 30.000 Euro pro Objekt. Dies soll Eigentümer ermutigen, stärker in energieeffiziente Maßnahmen zu investieren. Immobilienbesitzer sollten prüfen, welche Maßnahmen förderfähig sind, um von den Vorteilen zu profitieren.

Hinweis zur Sprache auf unserer Website

Damit unsere Texte für alle leicht und angenehm zu lesen sind, haben wir uns entschieden, auf unserer Website auf gendergerechte Schreibweisen wie Sternchen oder Doppelpunkte zu verzichten. Uns ist jedoch wichtig, dass sich alle angesprochen und willkommen fühlen – unabhängig von der Wortwahl. Schön, dass Sie hier sind! 😊