
9. Oktober 2024
Erweiterte Fördermöglichkeiten für energetische Gebäudesanierungen
Ab dem 1. Oktober 2024 wurden die steuerlichen Anreize für energetische Gebäudesanierungen ausgeweitet. Für bestimmte Sanierungsmaßnahmen, wie die Erneuerung von Heizungsanlagen und die Dämmung von Gebäuden, können nun höhere Steuerabzugsbeträge geltend gemacht werden. Die maximale steuerliche Förderung steigt auf 30.000 Euro pro Objekt. Dies soll Eigentümer ermutigen, stärker in energieeffiziente Maßnahmen zu investieren. Immobilienbesitzer sollten prüfen, welche Maßnahmen förderfähig sind, um von den Vorteilen zu profitieren.