Verlängerung der Investitionsfristen für steuerliche Sonderabschreibungen

Die Bundesregierung hat die Investitionsfristen für steuerliche Sonderabschreibungen bis Ende 2025 verlängert. Unternehmen, die geplante Investitionen pandemiebedingt verschoben haben, können so weiterhin von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Die Verlängerung betrifft unter anderem die Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Firmen sollten die Möglichkeit prüfen, Investitionen in den kommenden Jahren steuerlich begünstigt umzusetzen.

Erweiterte Fördermöglichkeiten für energetische Gebäudesanierungen

Ab dem 1. Oktober 2024 wurden die steuerlichen Anreize für energetische Gebäudesanierungen ausgeweitet. Für bestimmte Sanierungsmaßnahmen, wie die Erneuerung von Heizungsanlagen und die Dämmung von Gebäuden, können nun höhere Steuerabzugsbeträge geltend gemacht werden. Die maximale steuerliche Förderung steigt auf 30.000 Euro pro Objekt. Dies soll Eigentümer ermutigen, stärker in energieeffiziente Maßnahmen zu investieren. Immobilienbesitzer sollten prüfen, welche Maßnahmen förderfähig sind, um von den Vorteilen zu profitieren.

Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags ab 2025 beschlossen

Die Bundesregierung hat beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag ab 2025 anzuheben, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Der Grundfreibetrag wird um 500 Euro auf 11.500 Euro jährlich erhöht, sodass künftig ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Die Anpassung soll vor allem Geringverdiener entlasten und ihnen mehr finanzielle Spielräume schaffen. Unternehmen sollten diese Änderung in der Lohnabrechnung rechtzeitig berücksichtigen.

Neue Fristen für die Abgabe der Steuererklärung 2024

Für die Steuererklärungen des Jahres 2024 gelten ab sofort verkürzte Abgabefristen. Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung für 2024 bis zum 31. Juli 2025 einreichen, sofern sie diese eigenständig abgeben. Wird ein Steuerberater beauftragt, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2026. Die Anpassung der Fristen soll eine schnellere Bearbeitung durch die Finanzämter ermöglichen. Betroffene sollten frühzeitig mit der Vorbereitung ihrer Unterlagen beginnen, um die neuen Fristen einzuhalten.

Verschärfte Vorgaben für grenzüberschreitende Verrechnungspreise

Zum 1. Januar 2025 treten verschärfte Regelungen für die Dokumentation grenzüberschreitender Verrechnungspreise in Kraft. Unternehmen müssen detailliertere Nachweise über die Angemessenheit der Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen erbringen. Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere die Dokumentation von konzerninternen Transaktionen und sollen sicherstellen, dass die Gewinnverteilung zwischen den Ländern den Marktbedingungen entspricht. Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen sollten ihre Verrechnungspreisdokumentation rechtzeitig überprüfen und anpassen.

Anpassungen bei der steuerlichen Forschungsförderung ab 2025

Die steuerliche Forschungsförderung wird ab 2025 ausgeweitet. Unternehmen können dann höhere Steueranreize für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte geltend machen. Die förderfähigen Aufwendungen werden erhöht und zusätzliche Forschungstätigkeiten, wie Digitalisierungsvorhaben, werden in den Förderkatalog aufgenommen. Unternehmen, die in Innovationen investieren, sollten prüfen, welche Forschungsprojekte förderfähig sind, um die Vorteile der erweiterten steuerlichen Förderung optimal zu nutzen.

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